Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand vertritt als Rechtsträger die Kirchengemeinde. Er verwaltet deren Vermögen mit Ausnahme des Treugutes der Kirchengemeinde.
Insbesondere hat der Kirchenvorstand

  • den Haushaltsplan festzustellen und für die Mitglieder der Kirchengemeinde öffentlich auszulegen,

  • die Jahresrechnung zu prüfen und festzustellen,

  • das Vermögensverzeichnis zu führen,

  • den Rendanten zu wählen und über die Entlastung des Rendanten zu entscheiden.

Weiterhin kümmert er sich um Personalangelegenheiten für bei der Pfarrei angestellte MitarbeiterInnen. Dies gilt auch für den zur Kirchengemeinde gehörenden Kindergarten St. Lambertus.

Eine Besonderheit der Ostercappelner Kirchengemeinde ist der große Landbesitz, der mittlerweile weitgehend Bauland geworden ist. So sind inzwischen ca. 140 Bauplätze im Wege des Erbbaurechts an Hauseigentümer vergeben worden. Über eine Sozialklausel gewährt die Kirchengemeinde Familien mit Kindern besondere Vergünstigungen.

Stellvertreter ist Frank Ortmeyer, Rendantin ist Vera Helling. Auch Rainer Gelhot gehört als Pastoraler Koordinator dem Kirchenvorstand an.

Nach der Wahl vom November 2022 und der konstituierenden Sitzung vom 17. Januar 2023 stellen wir hier die gewählten Mitglieder des Kirchenvorstands vor:

  • Rainer Gelhot, Pfarrbeauftragter und Vorsitzender

  • Frank Ortmeyer, stellv. Vorsitzender

  • Eckhard Niermann-Wellinghof

  • Stefanie Kanitz

  • Ewald Kampsen

  • Jürgen Kuhlmann

  • Monika Schnellhammer

  • Ansgar Mellentin

  • Michael Bernholt, Vertreter des Pfarrgemeinderates

Kirchenvorstand Ostercappeln

Rainer Gelhot, Vorsitzender

05473/9577515

Termine

Kirchenvorstandssitzungen 2024

Die Termine werden in Kürze ergänzt

Ausschüsse

Folgende Ausschüsse gibt es:

Kindergartenausschuss:
Frank Ortmeyer
Stefanie Kanitz
Ansgar Mellentin
Rainer Gelhot

Bauausschuss:
Eckhard Niemann-Wellinghof
Ewald Kampsen
Jürgen Kuhlmann
Ansgar Mellentin

Verwaltungsausschuss:
Frank Ortmeyer
Monika Schnellhammer
Stefanie Kanitz
Vera Helling
Pater Thampi
Rainer Gelhot
 

Kirchenvermögens- Verwaltungsgesetz